Vergütung und Vergünstigungen

In den meisten Schweizer Kantonen ist die Familienbetreuung kein Beruf. Jeder Kanton hat sein eigenes System für die Bezahlung von Betreuungsleistungen. Bei nicht berufstätigen Familien werden die Entschädigungen nicht besteuert und unterliegen nicht den Sozialversicherungsbeiträgen und -abgaben.

In der Regel deckt ein monatlicher Pauschalbetrag die verschiedenen Aspekte der Betreuung des Kindes ab, je nach den Bedingungen des jeweiligen Kantons.

  • Verpflegungskosten: Unterkunft, Verpflegung, Wäscherei und von der Familie organisierte Aktivitäten, Freizeitkosten, Ferien.
  • Persönliche Bedürfnisse des Kindes: Kleidung, Sport, Kultur, Freizeit, Transportkosten, Taschengeld, persönlicher Unterhalt, Schulmaterial.

Weitere Informationen finden Sie in den Finanzierungsmodalitäten für die Unterbringung in Pflegefamilien in Ihrem Wohnkanton.

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