Haben Sie Fragen?

Es handelt sich um Babys, Kinder und Jugendliche, deren Eltern Schwierigkeiten mit der Erziehung, psychische oder soziale Probleme haben.

Die Pflegefamilie nimmt diese Kinder für eine Dauer von mehreren Monaten bis mehreren Jahren auf.

Die Eingliederung in die Pflegefamilie soll ihnen helfen, ausgeglichener zu werden und sich einen Platz in der Gesellschaft zu sichern. Sie benötigen Stabilität, Zuneigung und Aufmerksamkeit, um erwachsen zu werden.

In der Regel werden die Eltern darüber informiert, wo ihr Kind untergebracht wird. Sie werden so stark wie möglich in das Unterbringungsverfahren eingebunden und lernen die Pflegefamilie kennen. Dies kann dem Kind helfen, sich in die Pflegefamilie einzufügen und die Rolle der einzelnen Personen zu klären. In Extremfällen wie Gewalt oder Einbruchsgefahr können die Experten beschliessen, die Adresse nicht weiterzugeben.

Die Art der Bindung zu den leiblichen Eltern wird je nach Fall von Gerichts wegen und/oder durch die Vertretung des Kindes bestimmt. Das Besuchsrecht der Eltern kann frei (ohne anwesende Dritte) einmal in der Woche, z.B. am Wochenende, wahrgenommen werden. Diese Besuche erfolgen ausserhalb der Wohnung der Pflegefamilie. Im Bedarfsfall werden begleitete Besuche durch eine Fachorganisation organisiert und gewährleistet. Manchmal kann das Kind auch andere Verwandte (Grosseltern, Tante, Onkel, Geschwister etc) besuchen. In bestimmten Fällen sind keine Besuche bei den Eltern oder anderen Verwandten möglich.

Ziel ist es, dass das Kind sowohl mit einer Bindung an die Herkunftsfamilie als auch an die Pflegefamilie unter Berücksichtigug seiner Geschichte aufwachsen kann und dass gleichzeitig Schutzmassnahmen gewährleistet sind.

Als Pflegefamilie müssen Sie Partner des professionellen Netzwerkes rund um das Kind werden. Es gibt in der Regel ein oder beide Elternteile, eine Vertretung des Kindes und eine Vertretung der Pflegefamilie. Je nach Fall gehören dazu beispielsweise: Schichtungsstellen, Ärzte, Psychologen, Ergotherapeuten und Erzieher.

Ja, Sie können umziehen. Wir bitten Sie, die Vertretung des Kindes zu benachrichtigen und mit ihr die verschiedenen, das Kind betreffenden Modalitäten zu klären. Zudem müssen Sie Ihre neue Adresse an die Vertretung der Pflegefamilien weitergeben, die einen Termin mit Ihnen vereinbaren wird, um Ihren neuen Wohnsitz zu besichtigen und sich zu vergewissern, dass er den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird.

Die Unterbringung in der Pflegefamilie hat einen Anfang und ein Ende. Das Ende der Unterbringung ist gegeben, wenn das Kind in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Die Unterbringung kann auch enden, wenn sich eine Heimunterbringung für die speziellen Bedürfnisse des Kindes als geeigneter erweist oder wenn die Pflegefamilie die notwendigen Kriterien für eine weitere Betreuung des Kindes nicht mehr erfüllt.

Die Modalitäten zur Beendigung der Unterbringung, z.B. die Frage, ob es weiter gelegentlichen Kontakt zwischen dem Kind und der Pflegefamilie geben kann, werden von der Vertretung des Kindes je nach dessen Bedürfnissen und unter Berücksichtigung des Rechts der leiblichen Eltern, sich dafür oder dagegen auszusprechen, festgelegt.

Die Pflegefamilie hat den Entscheidungen der Kinderschutzbehörde Folge zu leisten. Sie hat keine Entscheidungsbefugnis über die weitere Unterbringung des Kindes. Sie hat jedoch ein Recht auf Anhörung.

Nein, es gibt keine AHV-Beitragspflicht.

Die Aufwandsentschädigungen werden nicht als steuerpflichtiges Einkommen deklariert; das Pflegekind wird nicht als zusätzliches zu betreuendes Kind in der Steuererklärung aufgeführt.

Sie können sich regelmässig mit den Sachverständigen der betreffenden Behörden und dem Netzwerk des Kindes austauschen. Sie erhalten eine Basisschulung und es gibt Workshops und Kurse zu allen Themen rund um die Unterbringung, Intervision und Supervision.

Die Unterbringung in der Pflegefamilie und die Adoption sind zwei unterschiedliche Verfahren. Die Unterbringung dient dazu, dem Kind ein Lebensumfeld zu bieten, in dem es stets mit seiner Herkunftsfamilie verbunden bleibt und die Pflegefamilie jederzeit verlassen kann, während die Adoption darauf abzielt, das Kind dauerhaft in die neue Familie zu integrieren.

Das hängt vom Kanton ab. In manchen Kantonen beträgt es 25 Jahre, andere entscheiden nach Begutachtung des Einzelfalls. Informieren Sie sich bei dem Kanton, in dem Sie wohnhaft sind.

Im Rahmen der Prüfung wird unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation ein Profil des Kindes erstellt. Anschliessend wird Ihnen das Kind in Abstimmung mit den Experten zugewiesen, damit bei der Aufnahme die Bedürfnisse des Kindes optimal berücksichtigt werden können.

Ja, Sie sind bei uns willkommen. Wie auch bei heterosexuellen Paaren werden wir Ihre Eignung, ein Kind bei sich aufzunehmen, prüfen.

Play Video